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Prüfpflicht von Sicherheitsbeleuchtung (Einzelbatterieleuchten)

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    Prüfpflicht von Sicherheitsbeleuchtung (Einzelbatterieleuchten)

    Hallo liebe Brandschutzfachleute,

    ich habe eine Frage zur Überprüfung von Einzelbatterieleuchten.

    Einzelbatterieleuchten unterliegen unterschiedlichen Wartungszyklen.
    z.B.
    - Wöchentliche und monatliche Umschaltung auf Batteriebetrieb und Kontrolle der Notleuchten und Rettungszeichenleuchten auf Funktion.
    - Überprüfung der Rettungszeichen- und Notleuchten über die volle Gebrauchsdauer (1/3/8h)

    Sind diese Einzelbatterieleuchten auch nach SprüfV zu Prüfen?
    Im Nachweis heißt es z.B. das die Sicherheitsstromversorgung prüfpflichtig ist.
    Laut Brandschutz-Atlas zählt auch eine Einzelbatterie zur Sicherheitsstromversorgung.
    Somit fallen die Einzelbatterieleuchten unter die SPrüfV oder?

    Wie ist das mit älteren Bestandsgebäuden die Einzelbatterieleuchten haben, aber im Baubescheid nicht klar geschrieben ist, dass
    diese nach SPrüfV geprüft werden müssen?

    Ist eine Prüfung nach SPrüfV immer notwendig auch wenn diese nirgends schriftlich gefordert ist?

    Oder ist eine Einzelbatterieleuchte gar nicht nach SPrüfV zu prüfen?

    Gibt es evtl. eine Literatur oder Artikel wo die Funktion, Planung und Wartung von Einzelbatterieleuchten klar aufgelistet ist?

    Danke schon einmal für die Antworten.

    Schönen Gruß
    F.P.


    #2
    Ohne Bundesland, in dem die bauliche Anlage steht, ist eine Antwort nicht möglich.

    In NRW hat die Oberste Bauaufsichtsbehörde dazu grundsätzlich ausgeführt:

    Wenn eine sicherheitstechnische Anlage bauordnungsrechtlich
    gefordert ist und diese Anlage als Vielzahl einzelner Einrichtungen
    ausgeführt wird, so stellen diese Einrichtungen die Prüfpflichtige
    Anlage dar. Denn diese einzelnen Einrichtungen stellen nur zusammen
    die vollständige Sicherheitsbeleuchtung dar.
    Gruß
    C. Lammer

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      #3
      Bundesland = Bayern

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        #4
        https://www.stmb.bayern.de/assets/st...n_20210211.pdf

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